Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten als Grundlage für sämtliche Abschlüsse, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Anders lautende Konditionen der
Gegenseite sind unwirksam, es sei denn, daß diese von uns schriftlich anerkannt wurden.

2. Die von uns ausgestellte Handelsrechnung beinhaltet nach HGB alle Angaben eines Kaufvertrages. Ein gesonderter Vertrag ist daher nicht mehr notwendig.

3. Der Käufer hat bis zu zwei Wochen nach Lieferung die Möglichkeit, die Ware zurückzugeben.
Verstreicht diese Frist, so hat der Käufer kein Rückgaberecht mehr.

4. Für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir
nach folgenden Vorschriften Gewähr.
Beanstandungen aller Art werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb drei Tagen nach
Empfang der Ware erfolgen. In diesem Fall hat uns der Käufer auf unser Verlangen Gelegenheit zu geben, uns von dem Mängel zu überzeugen. Tut er dies nicht, stellt er insbesondere
auf Verlangen die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
Für den Fall der berechtigten Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Minderung, Wandelung
oder zur Nachbesserung verpflichtet; erweist sich eine Nachbesserung als unmöglich, so sind
wir nach unserer Wahl zur Wandelung oder Minderung verpflichtet. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

5. Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Hamburg.

6. An sämtliche von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur Bezahlung
unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Käufer ist ermächtigt,
die erhaltene Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die
Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits
jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Käufer ist unzulässig. Der Käufer hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen
Forderungen sofort mitzuteilen. Der Käufer hat die von ihm mit Rücksicht auf die Abtretung
für uns eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen, sowie die Forderungen fällig sind.
Auch soweit der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommen sollte stehen uns die von ihm
eingezogenen Beträge zu und sind gesondert aufzubewahren. Die Kosten von Maßnahmen
zur Beseitigung Eingriffe Dritter, insbesondere von Interventionsprozessen, gehen zu Lasten
des Käufers, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können.
Wir sind zur Rücknahme der Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers berechtigt, ohne daß
hierein ein Rücktritt vom Vertrag liegt, wenn der Käufer die vereinbarten Bedingungen nicht
einhält oder Vorräte, Außenstände usw. an andere verpfändet oder als Sicherheit bestellt.

7. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen sämtliche Risiken (Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasser etc.) auf seine Kosten zu versichern.

8. Kommt der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht nach, so sind wir berechtigt, von dem
Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle stehen uns 25% des vereinbarten Kaufpreises als
Schadensersatz zu, ohne daß es eines konkreten Schadennachweises bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzes bleibt uns vorbehalten.
Bei Überziehung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 3% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

9. Die Lieferung der Ware erfolgt ab unserem Lager, Freihafenlager Hamburg, oder ab einem
anderen Absendeort stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn Franko-,
Bahn- oder Schiffslieferung bzw. Lieferung per LKW oder Luftfracht vereinbart ist. Soweit nicht
besonders vereinbart, verstehen sich alle Preise als Ab-Lager-Preise ohne Zoll und Steuer.
Soweit wir Zoll und Steuern verauslagen, werden sie unseren Preisen hinzugerechnet und sind
sofort fällig.
Aus- und Einfuhrverbot, Beschlag- oder Wegnahme, Krieg, Aufruhr, Streik oder sonstige
unvorhergesehene Fälle höherer Gewalt berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten.

10. Verkäufe durch Reisende oder Vertreter bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch unser Hamburger Haus.

11. Sollte eine der vereinbarten Bedingungen unwirksam sein, so hat das die Unwirksamkeit der
übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zur Folge. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll das gelten, w